Umfang der Anrechnung ausländischer Steuern bei einem Krankenversicherungsunternehmen

Das FG Münster berichtet, dass der BFH in der Revision (Az. I R 61/14) das Urteil des FG Münster (Az. 10 K 1310/12 K) teilweise bestätigt hat. Danach ist bei einem Krankenversicherungsunternehmen der anrechenbare Betrag ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge verhältnismäßig gemäß § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG um anteilige Verwaltungskosten für Kapitalanlagen, nicht aber um Teile der Zuführung zu versicherungstechnischen Rückstellungen zu mindern.
Quelle: Umfang der Anrechnung ausländischer Steuern bei einem Krankenversicherungsunternehmen