Umsatzsteuerliche Rückabwicklung in sog. Bauträger-Fällen

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Bauträger die Umsatzsteuer aus den von ihm bezogenen Bauleistungen solange schuldet, bis er den Steuerbetrag an die leistenden Bauunternehmer bezahlt hat, wenn er rechtsirrig von einer nach § 13b Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG bestehenden Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgegangen ist (Az. 1 K 3504/15).
Quelle: Umsatzsteuerliche Rückabwicklung in sog. Bauträger-Fällen