Das BMF erörtert anhand von Beispielen die umsatzsteuerliche Berechnung von Saunaleistungen in Schwimmbädern, insbesondere die Aufteilung eines Gesamtentgelts zwischen der ermäßigt besteuerten Schwimmbadnutzung und der regelbesteuerten Saunanutzung (Az. III C 2 – S-7243 / 07 / 10002-03).
Quelle: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern – Aufteilung eines Gesamtentgelts