Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) – Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

Das BMF weist darauf hin, dass sich der BFH und der EuGH in mehreren Urteilen zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, zum Umfang des Vorsteuerabzugs beim Erwerb sowie im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen geäußert haben. Die Entscheidungen machen eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses notwendig (Az. III C 2 – S-7105 / 15 / 10002).
Quelle: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) – Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen