Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das FG Münster entschied, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt (Az. 15 K 1850/17).
Quelle: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen