Verfahren der Baulandumlegung

Der BFH hat mit Urteil II R 43/13 vom 15. Februar 2017 der bisherigen Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG widersprochen. Das Urteil wurde aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht veröffentlicht. Das FinMin Baden-Württemberg teilt nun die in Folge des BFH-Urteils geltenden Grundsätze mit (Az. 3 – S-450.0 / 95).
Quelle: Verfahren der Baulandumlegung