Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 06.05.2020

Die am 06.05.2020 mit Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde vom 20. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Quelle: Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 06.05.2020