Verluste aus der Beteiligung einer KG an einer GbR erhöhen das negative Kapitalkonto des Kommanditisten

Das FG Münster hat entschieden, dass der Verlustanteil aus einer GbR, an der eine KG und deren alleiniger Kommanditist beteiligt sind, das negative Kapitalkonto im Sinne von § 15a EStG erhöht und damit unter das Verlustausgleichsverbot fallen kann (Az. 5 K 3838/13 F).
Quelle: Verluste aus der Beteiligung einer KG an einer GbR erhöhen das negative Kapitalkonto des Kommanditisten