Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Die mehrseitige Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten soll laut BMF mit Zustimmung des Bundesrates im Verhältnis zu weiteren Staaten und Hoheitsgebieten in Kraft treten.
Quelle: Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung