Im Sommer 2016 hatte das BMF einen gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zum elektronischen Verfahren zum Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen veröffentlicht. Dazu hat der DStV erneut Stellung genommen.
Quelle: Verschoben: Kirchensteuerabzugsverfahren im Betriebsvermögen erst ab 01.01.2020