Verschoben: Kirchensteuerabzugsverfahren im Betriebsvermögen erst ab 01.01.2020

Im Sommer 2016 hatte das BMF einen gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zum elektronischen Verfahren zum Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen veröffentlicht. Dazu hat der DStV erneut Stellung genommen.
Quelle: Verschoben: Kirchensteuerabzugsverfahren im Betriebsvermögen erst ab 01.01.2020