Vollmachtsdatenbank: Pflichtverletzung bei Übermittlung kann Geldbuße nach sich ziehen

Der DStV erläutert die Voraussetzungen der freiwilligen elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a AO.
Quelle: Vollmachtsdatenbank: Pflichtverletzung bei Übermittlung kann Geldbuße nach sich ziehen