Laut FG Münster ist bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungssteuer die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen (Az. 3 K 2711/13 Erb).
Quelle: Vom Nießbraucher übernommene Tilgungs- und Zinsleistungen mindern den Wert des Nießbrauchs