Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom 29.09.2015 und vom 30.09.2015 drei gegen die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz gerichtete Verfassungsbeschwerden (Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten sowie Verfassungsmäßigkeit der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG) nicht zur Entscheidung angenommen. Das BMF teilt die daraus folgenden Verfügungen mit (Az. IV A 3 – S-0338 / 07 / 10010).
Quelle: Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren