Vorschlag für optionales, befristetes Reverse-Charge-Verfahren

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für die Einführung einer Mitgliedstaatenoption für ein befristetes generelles Reverse-Charge-Verfahren vorgelegt. Hintergrund des Vorschlags, der nun im sog. Konsultationsverfahren einstimmig von allen Mitgliedstaaten verabschiedet werden muss, ist das Bemühen, Sofortmaßnahmen gegen den Mehrwertsteuerbetrug und die Mehrwertsteuerlücke einzuleiten.
Quelle: Vorschlag für optionales, befristetes Reverse-Charge-Verfahren