Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie

Das FG Köln entschied, dass ein ausländischer Unternehmer selbst dann einen Anspruch auf Vergütung der von ihm gezahlten deutschen Umsatzsteuer hat, wenn er im elektronischen Verfahren “nur” eine Rechnungskopie übermittelt (Az. 2 K 2807/12).
Quelle: Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie