Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

Es gibt zusätzliche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es lt. FinMin Baden-Württemberg nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen.
Quelle: Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen