Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution grundsätzlich steuerfrei

Das FG Hamburg hat entschieden, dass die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte kein Fall einer kurzfristigen Beherbergung ist, die aus der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen ausgenommen ist (Az. 2 K 253/14).
Quelle: Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution grundsätzlich steuerfrei