Zügigere Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft ab 1.1.2017

Bei kniffligen Fragen im komplexen Steuerrecht kann eine verbindliche Auskunft durch das Finanzamt Rechtssicherheit schaffen. Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde eine Bearbeitungsfrist eingeführt, die das BMF mit Schreiben vom 12.01.2017 erläuterte. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Quelle: Zügigere Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft ab 1.1.2017