Zur Aussetzung der Vollziehung: Keine Anwendung der Konzernklausel – Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KStG

Das FG Düsseldorf hat in einem Aussetzungsverfahren zur Reichweite der sog. Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG Stellung genommen und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KStG geäußert (Az. 12 V 1531/18 A).
Quelle: Zur Aussetzung der Vollziehung: Keine Anwendung der Konzernklausel – Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KStG