Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen. So entschied der BFH (Az. II R 55/14). Quelle: BFH: Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 1078
BFH zum Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages – der anteiligen Körperschaftsteuer, die auf ausländische Kapitaleinkünfte entfällt – den ausländischen Kapitaleinkünften bestimmte inländische Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 2 Satz 4 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG zuzuordnen sind (Az. I R 61/14). […]
WeiterlesenBFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge
Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet. Dabei wendet sich der BFH ausdrücklich gegen einen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung (Az. IV R 12/15). Quelle: BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge
WeiterlesenBFH zu den Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen
Beide Umsatzsteuersenate des BFH haben mit Vorabentscheidungsersuchen den EuGH um die Klärung der Anforderungen gebeten, die im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az. V R 25/15, XI R 20/14). Quelle: BFH zu den Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen
WeiterlesenBFH versagt vorläufigen Rechtsschutz gegen Solidaritätszuschlag
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. So entschied der BFH unter Berücksichtigung der Umstände eines Einzelfalls (Az. II B 91/15). Quelle: BFH versagt vorläufigen Rechtsschutz gegen Solidaritätszuschlag
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