Das BMF hat den amtlichen Vordruck der Erklärung zur gesonderten Feststellung eines positiven Zuwendungsbetrages nach § 6 Abs. 5a KStG auf den 31.12.2015 (KSt Kassen 5) fertig gestellt (Az. IV C 2 – S-2932 / 15 / 10003 :002). Quelle: Amtlicher Vordruck für die Erklärung zur gesonderten Feststellung eines positiven Zuwendungsbetrages nach § 6 Abs. […]
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 1137
Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig
Das FG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft – § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG – steuerlich zu berücksichtigen ist, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hatte (Az. 2 K 258/14). Quelle: Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen […]
WeiterlesenKirchgeld bei Zusammenveranlagung in glaubensverschiedener Ehe
Das FG Hamburg hat entschieden, dass bei einer Kirchgeld-Festsetzung, die an eine kirchenangehörige Steuerpflichtige (Ehefrau) gerichtet und mit dem Zusammenveranlagungs-Einkommensteuerbescheid für die Eheleute verbunden ist, die Einspruchsfrist nicht gewahrt wird, wenn der Einspruch vom anderen Ehegatten in „Ich“-Form eingelegt worden ist (Az. 3 K 167/15). Quelle: Kirchgeld bei Zusammenveranlagung in glaubensverschiedener Ehe
WeiterlesenNichtanwendung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14
Nach den Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14, über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die Artikel 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gegenüber § 1 AStG angenommen […]
WeiterlesenBFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob der Absender des Rückkaufsangebots einer GbR-Beteiligung, indem er dieses in der Feststellungserklärung der Gesellschaft unerwähnt ließ, eine Steuerhinterziehung zu Gunsten des Gesellschafters begangen hat, die die Feststellungsfrist gegenüber dem Gesellschafter auf zehn Jahre verlängert (Az. IV R 43/12). Quelle: BFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft
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