News – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 523

Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen

Das BMF teilt das für die Anwendung des § 1 AStG Gültige mit und bezieht sich dabei auf das EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rs. C-382/16 „Hornbach-Baumarkt“ (Az. IV B 5 – S-1341 / 11 / 10004-09). Quelle: Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen

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Bezahldienste sollen im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug im Online-Handel helfen

Die EU-Kommission will im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und Zahlungsdienstleistern wie Kreditkarten- und Lastschriftanbietern beitragen. Die vorgeschlagenen Regeln legen vierteljährliche Verpflichtungen zum Informationsaustausch für Anbieter fest, die es den Fachleuten der Mitgliedstaaten (dem Eurofisc-Netz) ermöglichen, bestimmte von den Anbietern erhaltene Zahlungsdaten über grenzüberschreitende Verkäufe auszutauschen und zu analysieren. […]

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Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht „fremdüblichen Bedingungen“ rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16

Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2018. Quelle: Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht „fremdüblichen Bedingungen“ rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16

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Angabe der vollständigen Anschrift in einer Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG

Mit Urteilen vom 13. Juni 2018, XI R 20/14 und vom 21. Juni 2018, V R 25/15, V R 28/16, hat der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraussetzt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung […]

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BFH zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob nach Ergehen eines Änderungsbescheids zur Einkommensteuer die Zahlungsverjährung nur in dem Umfang erneut zu laufen beginnt, als der Änderungsbescheid betragsmäßig von bisher festgesetzten Steuern abweicht und nicht auf Anrechnungsbeträgen beruht (Az. VII R 18/18). Quelle: BFH zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung

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