Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei sind, wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag zwar als pauschal bezeichnet, dann aber trotzdem entsprechend der geleisteten Arbeit abgerechnet werden (Az. VI R 61/14). Quelle: BFH zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 911
BFH zu den Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welchen Umfang eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO in Abgrenzung zur Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 StBerG hat und ob das Verbot der nicht nur vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung ohne Domizil und Anwendung des Niederlassungsrechts eine Diskriminierung des EU-Dienstleistungsrechts und des Wettbewerbsrechts darstellt (Az. […]
WeiterlesenBStBK warnt vor Einführung einer Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle
Die Bundessteuerberaterkammer lehnt die aktuell diskutierten Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle ab, denn sie gehen mit einem erheblichen Bürokratieaufwand einher und behindern das grundsätzliche Recht auf Steuergestaltung. Quelle: BStBK warnt vor Einführung einer Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle
WeiterlesenAnhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern entlastet Mittelständler und Handwerksbetriebe
Die Koalition hat sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können lt. BMWi künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Quelle: Anhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern entlastet Mittelständler und Handwerksbetriebe
WeiterlesenVII R 34/15, Urteil vom 08.11.2016
Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VII R 34/15, Urteil vom 08.11.2016
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