Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Die Einkünfte aus der Veranstaltung unterliegen daher lt. BFH der Körperschaftsteuer und die Umsätze dem Umsatzsteuerregelsatz (Az. V R 53/15). Quelle: BFH: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb
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BFH verwirft Sanierungserlass des BMF
Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass – anders als derzeit im Sanierungserlass des BMF vorgesehen – ein Sanierungsgewinn, der dadurch entsteht, dass Schulden zum Zwecke der Sanierung ganz oder teilweise vom Gläubiger erlassen werden, das Betriebsvermögen erhöht und grundsätzlich steuerbar ist (Az. GrS 1/15). Quelle: BFH verwirft Sanierungserlass des BMF
WeiterlesenVIII R 4/14, Urteil vom 02.08.2016
Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 4/14, Urteil vom 02.08.2016
WeiterlesenV R 53/15, Urteil vom 30.11.2016
Keine Zweckbetriebseigenschaft einer Kostümparty in der Karnevalswoche Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 53/15, Urteil vom 30.11.2016
WeiterlesenIX R 48/15, Urteil vom 06.12.2016
Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien – Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX R 48/15, Urteil vom 06.12.2016
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