Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt (Az. 2 K 2581/14). Quelle: Zugbegleiterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 940
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern
Laut BMF sieht der BFH die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG an, weil keine Beherbergung vorliege. Unabhängig davon sei nach der Rechtsprechung des BFH die Vermietung von Zimmern an Prostituierte umsatzsteuerpflichtig. Auch sei in einem […]
WeiterlesenUmsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt – Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2017
Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2017 veröffentlicht. Quelle: Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt – Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2017
WeiterlesenUmsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG an, weil keine Beherbergung vorliegt. Unabhängig davon ist nach der Rechtsprechung des BFH die Vermietung von Zimmern an Prostituierte umsatzsteuerpflichtig. Auch ist in einem regulären […]
WeiterlesenBFH zur irrigen Beurteilung als Voraussetzung, einen Steuerbescheid gemäß § 174 Abs. 4 AO zu ändern
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine irrige Beurteilung des Sachverhalts durch das Finanzamt vorliegt, wenn es im Jahre 2005 der Klägerin zugeflossene Kirchensteuerübererstattungen, welche aus Kirchensteuerzahlungen für die VZ 2000 bis 2003 resultieren, aus „Vereinfachungsgründen“ in den VZ 2004 zurück überträgt und ob das Finanzamt nach einer für die Klägerin erfolgreichen finanzgerichtlichen Entscheidung über […]
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