Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vermietung eines Einfamilienhauses an den Alleingesellschafter einer GmbH, welches dieser für private Zwecke nutzt, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, wenn die Kosten der Vermietung nicht gedeckt sind (Az. I R 12/15). Quelle: BFH: vGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer
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BFH: vGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes (Einfamilienhauses) an den Gesellschafter-Geschäftsführer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vermietung einer durch eine GmbH erworbenen Wohnung an ihren (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer, die dieser zu privaten Wohnzwecken nutzt, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, wenn die Vermietung zwar zu einer angemessenen, ortsüblichen aber nicht kostendeckenden Miete erfolgt (Az. I R 8/15). Quelle: BFH: vGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes […]
WeiterlesenBFH zur verbilligten Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die verbilligte Überlassung von Anteilen an einer GmbH an einen Geschäftsführer dieser GmbH durch einen Dritten (hier: Konzernmutter) zu Arbeitslohn führt (Az. VI R 67/14). Quelle: BFH zur verbilligten Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
WeiterlesenBFH zur Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablösungszahlung: Kein Zufluss von Arbeitslohn
Wechselt lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. So entschied der BFH (Az. VI R 18/13). Quelle: BFH zur Übernahme einer Pensionszusage gegen […]
WeiterlesenIII R 10/13, Urteil vom 04.08.2016
Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: III R 10/13, Urteil vom 04.08.2016
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