Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war. So entschied der BFH (Az. V R 60/13). Quelle: BFH: Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften
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Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern lt. FG Münster den Ermäßigungsbetrag (Az. 13 K 136/15 E). Quelle: Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
WeiterlesenBFH: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
Der BFH entschied, dass die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn führen (Az. VI R 58/14). Quelle: BFH: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
WeiterlesenBFH zu Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung
Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. So entschied der BFH (Az. III R 14/15). Quelle: BFH zu Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung
WeiterlesenII R 50/14, Urteil vom 20.04.2016
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen – Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 50/14, Urteil vom 20.04.2016
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