Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Quelle: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

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Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Mit dem Gesetz soll der bis zum 31. Mai 2021 befristete 100 %-ige Lohnsteuereinbehalt für Reeder um weitere sechs Jahre verlängert werden. Zudem soll der Lohnsteuereinbehalt aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr länger auf die deutsche Flagge beschränkt, sondern auf EU/EWR-Flaggen ausgeweitet werden. Die Anwendung der Neuregelung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die […]

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