Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob ein von der Klägerin hingegebenes Darlehen nicht wie vertraglich formuliert in eine stille Beteiligung umgewandelt, sondern nach den Gesamtumständen des Falles in Richtung eines partiarischen Darlehens modifiziert wurde (Az. IV R 54/16). Quelle: BFH zur Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage
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BFH zur Verzinsung von Stromsteuererstattungsansprüchen nach Unionsrecht
Der BFH legt dem EuGH eine Frage zur Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht festgesetzter Stromsteuer nach Unionsrecht vor (Az. VII R 17/18). Quelle: BFH zur Verzinsung von Stromsteuererstattungsansprüchen nach Unionsrecht
WeiterlesenBFH: Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Aufteilung der Kaufpreisraten in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil in Betracht kommt, wenn der Kläger das als Billigkeitsregelung ausgestaltete Wahlrecht, eine Kaufpreiszahlung aus der Geschäftsveräußerung einer KG abweichend vom Normalfall nicht sofort zu versteuern, sondern die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen zu behandeln, wählt (Az. X R 12/17). Quelle: […]
WeiterlesenBFH: Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau – Keine Neuberechnung des Rentenfreibetrags
Die zusammen mit der „normalen“ Erhöhung der Renten erfolgende Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau stellt eine regelmäßige Rentenanpassung dar. Sie kann daher nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente (sog. Rentenfreibetrag) führen. Darin liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen den in den neuen Bundesländern gezahlten Altersrenten und den Altersrenten aus dem […]
WeiterlesenBFH zur Anwachsung von Gesellschaftsanteilen wegen Ausscheidens eines Gesellschafters
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob infolge der Anwachsung von Gesellschaftsanteilen bedingt durch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gegen Abfindung dem Grunde nach ein entgeltlicher Anschaffungsvorgang nach § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG bei den übrigen Gesellschaftern vorliegt (Az. IX R 24/18). Quelle: BFH zur Anwachsung von Gesellschaftsanteilen […]
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