Privater Schwimmunterricht für Kleinkinder ist umsatzsteuerfrei

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Schwimmkurse für Kleinkinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr von der Umsatzsteuer befreit sind. Dagegen ist das Säuglingsschwimmen steuerpflichtig. Dies ergibt sich aus der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Az. 1 K 3226/15). Quelle: Privater Schwimmunterricht für Kleinkinder ist umsatzsteuerfrei

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Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 kommt mit umsatzsteuerlichen Neuerungen im Gepäck

Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 ist da. Neben den notwendigen Anpassungen an ergangene Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen sieht er insbesondere im Umsatzsteuerrecht einschneidende Änderungen vor. Der DStV weist in seiner Stellungnahme S 07/18 auf die wichtigsten Punkte hin. Quelle: Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 kommt mit umsatzsteuerlichen Neuerungen im Gepäck

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