Ergebnisse der 151. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 9. bis 11. Mai 2017 in Bad Muskau

Bund, Länder und Gemeinden können weiterhin mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ werden sich die Einnahmen von 732,4 Mrd. Euro in diesem auf 852,2 Mrd. Euro im Jahr 2021 entwickeln. Diese Ergebnisse gab Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 11. Mai 2017 bekannt. Die 151. Sitzung der Steuerschätzer fand vom 9. bis […]

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NRW-Fahnder gehen gegen Steuerhinterziehung und Steuertrickserei auf Malta vor

Die nordrhein-westfälischen Steuerfahnder werten einen neuen Datenträger mit Angaben über Offshore-Firmen auf Malta aus. Der Stick eines anonymen Informanten zeigt den Ermittlern, wie Konzerne und Privatpersonen auf der Mittelmeerinsel Firmengeflechte nutzen, um in Deutschland Steuern im großen Stil zu umgehen. Das berichtet das FinMin Nordrhein-Westfalen. Quelle: NRW-Fahnder gehen gegen Steuerhinterziehung und Steuertrickserei auf Malta vor

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Abgeltungsteuer; Steuerliche Behandlung der Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung nach § 20 EStG

Hierzu: BMF-Schreiben vom 10. Mai 2017 – IV C 1 – S 2252/15/10020 :007 – Quelle: Abgeltungsteuer; Steuerliche Behandlung der Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung nach § 20 EStG

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Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen: Den Überblick behalten!

Der BFH hat den Sanierungserlass des BMF gekippt. Nach einem ersten Vorstoß des Bundesrats zur Normierung einer Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne, hat nun der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung verabschiedet. Derweil ist auch das BMF nicht untätig geblieben. Der DStV gibt einen Überblick. Quelle: Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen: Den Überblick behalten!

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Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer – Urteil des FG Köln vom 7. Dezember 2016

Das BMF nimmt in seinem Schreiben zur Umsetzung des Urteils 2 K 3652/14 des FG Köln vom 7. Dezember 2016, wonach Wohngebäudeversicherungen, bei denen tatsächlich kein Feuerrisiko abgesichert ist, nicht der Feuerschutzsteuer unterliegen, Stellung (Az. III C 4 – S-6560 / 09 / 10002). Quelle: Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer – Urteil des FG Köln vom 7. Dezember 2016

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