BFH: Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

Der BFH entschied, dass ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung „geheilt“ werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat (Az. VIII R 52/14). Quelle: BFH: Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

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VIII R 52/14, Urteil vom 17.01.2017

Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs – Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung – Festsetzung eines Verspätungszuschlags Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 52/14, Urteil vom 17.01.2017

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Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen

Das BMF hat zur Abwicklung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen (Az. IV C 1 S-2252 / 15 / 10030 :003). Quelle: Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen

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