Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Gemäß § 75 des Mindeststeuergesetzes (MinStG) sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Zum Umfang und zur näheren Ausgestaltung des Mindeststeuer-Berichts sowie zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht. Diese Verordnung benennt in der Anlage zur Verordnung die betreffenden Steuerhoheitsgebiete. Quelle: Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

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Entwurf für eine Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21. Dezember 2015 (Zustimmungsgesetz) ist das BMF ermächtigt, die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (MCAA CRS) im Verhältnis zu denjenigen […]

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Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Der Anwendungsbereich des Übereinkommens soll auf die Mindeststeuer erstreckt werden. Hierfür ist eine Ergänzung der Anlage A erforderlich. Dies ermöglicht die Leistung und Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe auch in Bezug auf die Mindeststeuer und ist Voraussetzung dafür, dass ein automatischer zwischenstaatlicher Austausch von Mindeststeuer-Berichten erfolgen kann. Quelle: Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom […]

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