Verzicht auf die vorherige Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle bei Baumaßnahmen zur Beseitigung der durch die Flutkatastrophe vom Juli 2021 in mehreren deutschen Regionen entstandenen Schäden an Baudenkmalen (§§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz (EStG))

Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat zu erhelichen Schäden an einer großen Zahl von Baudenkmalen und diesen gleichgestellten Objekten geführt. Zur Beschleunigung der Schadensbeseitigung haben Bund und Länder vereinbart, dass in den Fällen der §§ 7i, 10f, 10g und 11b Einkommensteuergesetz (EStG) unter bestimmten Voraussetzungen auf die vorherige Abstimmung der Baumaßnahmen mit den Denkmalschutzbehörden verzichtet […]

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Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Quelle: Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

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