Öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (Öffentliches Country-by-Country Reporting)

Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hat die Europäische Kommission 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (sogenannter öffentlicher Country-by-Country Report) bestimmter Unternehmen. Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat dem Vorschlag am 28. September 2021 in erster Lesung zugestimmt. Quelle: Öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (Öffentliches Country-by-Country Reporting)

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Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Fünfte Verlängerung

Hierzu: BMF-Schreiben vom 30. September 2021 Quelle: Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Fünfte Verlängerung

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