Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a Absatz 3 Nummer 5 UStG; Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-647/17 (Srf konsulterna)

Mit dem BMF-Schreiben wird eine Nichtbeanstandungsregelung für vor dem 1. Januar 2022 ausgeführte Leistungen, die nicht für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, eingeführt. Quelle: Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a Absatz 3 Nummer 5 UStG; Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-647/17 (Srf konsulterna)

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Zweites Steuerforum der Finanzverwaltung

Am 7. und 8. September 2021 veranstaltet das Bundesministerium der Finanzen zusammen mit der Bundesfinanzakademie das Zweite Steuerforum der Finanzverwaltung in den Bolle Festsälen, Alt Moabit 98, 10559 Berlin. Das Steuerforum der Finanzverwaltung bietet Fachvorträge und Diskussionen zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung zum Unternehmensteuerrecht. Die Veranstaltung wird als Hybrid-Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl […]

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