Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären

Steuererklärung geht auch einfach. Ab dem 2. Mai 2019 bieten die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Rentnern und Pensionären ein vereinfachtes Verfahren für die Veranlagung von Alterseinkünften an. Dazu hat die Finanzverwaltung gezielt steuerrelevante Sachverhalte in einem einzigen Vordruckblatt zusammengestellt. Quelle: Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären

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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 29. Dezember 2010 (DBA-Österreich)

Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 DBA-Österreich Quelle: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 29. Dezember 2010 (DBA-Österreich)

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