Die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder erläutern, dass die aufgezählten Jahressteuererklärungen für 2016 grundsätzlich bis zum 31. Mai 2017 abzugeben sind. Zugleich wird für Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, wie in den Vorjahren allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2017 gewährt. Quelle: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2016
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Neufassung des § 50i EStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000); Aufhebung des BMF-Schreibens vom 21. Dezember 2015 (BStBl 2016 I S. 7)
Quelle: Neufassung des § 50i EStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000); Aufhebung des BMF-Schreibens vom 21. Dezember 2015 (BStBl 2016 I S. 7)
WeiterlesenSteuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Januar 2017
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt. Quelle: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Januar 2017
WeiterlesenUmsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2016
Gesamtübersicht für das Jahr 2016 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Quelle: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2016
WeiterlesenGesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) sieht u.a. steuerliche Entlastungen vor, von denen insbesondere Familien profitieren. Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
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