Konsultationsvereinbarung vom 28./29. März 2022 zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten

Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen und im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie; Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 des Abkommens in Bezug auf Tätigkeiten im Homeoffice. Quelle: Konsultationsvereinbarung vom 28./29. März 2022 zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur […]

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2021 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,31 Mrd. Euro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2021 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,31 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus […]

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Vierte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Durch die Erweiterung der CRS-Ausdehnungsverordnung vom 11. Juni 2018 wird der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard – CRS) mit Jamaika, Kenia und den Malediven zum nächsten vorgesehenen Austauschtermin am 30. September 2022 ermöglicht. Quelle: Vierte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

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