BFH: Abgeltungsteuer-Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von Kapitalerträgen nach dem 1. Januar 2009

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 i. V. m. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG dem Abzug von im Streitjahr 2010 geleisteten Schuldzinsen aus einer bereits im Jahr 2005 untergegangenen GmbH-Beteiligung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen entgegensteht (Az. VIII R […]

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BFH: "Verkauf von Ackerstatusrechten" keine landwirtschaftliche Dienstleistung

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gem. § 2 DGL-VO SH zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung. Dies entschied der BFH (Az. V R 55/16). Quelle: BFH: "Verkauf von Ackerstatusrechten" keine landwirtschaftliche Dienstleistung

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BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung

Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies entschied der BFH (Az. VI R 18/16). Quelle: BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung

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Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz)

Das BMF hat den Referentenentwurf des Familienentlastungsgesetzes (FamEntlastG), der entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umsetzt, veröffentlicht. Quelle: Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz)

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Unzulässige Datenerhebung für die Zweitwohnungsteuer in Görlitz

Das Sächsische OVG hat entschieden, dass das Studentenwerk Dresden nicht verpflichtet ist, der Stadt Görlitz als Steuerbehörde für Zwecke der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer die Namen der Studierenden mitzuteilen, die in Studentenwohnheimen in Görlitz ein Zimmer oder eine Wohnung gemietet haben (Az. 4 A 580/15). Quelle: Unzulässige Datenerhebung für die Zweitwohnungsteuer in Görlitz

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