BFH zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

Laut BFH unterliegt eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG (Az. I R 25/15). Quelle: BFH zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

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BFH: Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; dieses gilt allerdings dann nicht, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Der BFH entschied, dass bei einem Selbständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen […]

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BFH zu Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB

Der BFH hatte zu entscheiden, wie Leistungen aus einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, die aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB anzurechnen sind, steuerlich zu behandeln sind (Az. III R 41/14). Quelle: BFH zu Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB

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Teilwertaufholungen für Anteile an Kapitalgesellschaften sind zuerst mit der zeitlich letzten Teilwertabschreibung zu verrechnen

Laut FG Münster sind wegen § 8b Abs. 8 KStG Wertaufholungen betreffend Anteile an Kapitalgesellschaften zunächst mit der zeitlich zuletzt vorgenommenen Teilwertabschreibung zu verrechnen (Verrechnungsreihenfolge „Last in – First out (Az. 9 K 3180/14 K,F). Quelle: Teilwertaufholungen für Anteile an Kapitalgesellschaften sind zuerst mit der zeitlich letzten Teilwertabschreibung zu verrechnen

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