EU-Ministerrat einigt sich über Erweiterung der Geldwäscherichtlinie

Der DStV berichtet, dass der europäische Ministerrat am 08.11.2016 die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen hat. Kernpunkt sei der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Die erweiterte Richtlinie sei nach Inkrafttreten ab 01.01.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden. Quelle: EU-Ministerrat einigt sich über Erweiterung der Geldwäscherichtlinie

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BFH zur gewerbesteuerlichen Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf Seeschiffe anwendbar und der Klägerin, deren Organgesellschaft ein Binnenschifffahrtsunternehmen im internationalen Verkehr betreibt, eine entsprechende Kürzung des Gewerbeertrages zu versagen ist (Az. I R 60/14). Quelle: BFH zur gewerbesteuerlichen Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr

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