Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

Das BMF stellt klar, wie aus steuerlicher Sicht zu verfahren ist, wennn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen. Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

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Anwendung des § 50i Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)

Das BMF erläutert anhand von Beispielen, wie Sachgesamtheiten bei Umwandlungen und Einbringungen zu bewerten sind (Az. IV B 5 – S-1300 / 14 / 10007). Quelle: Anwendung des § 50i Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften […]

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Anwendung des § 50i Absatz 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)

Quelle: Anwendung des § 50i Absatz 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)

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