Der BFH entschied, dass ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung „geheilt“ werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat (Az. VIII R 52/14). Quelle: BFH: Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung
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VIII R 52/14, Urteil vom 17.01.2017
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs – Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung – Festsetzung eines Verspätungszuschlags Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 52/14, Urteil vom 17.01.2017
WeiterlesenAnwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG
Das BMF hat zur Anwendung des § 36a EStG bzgl. der Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer Stellung genommen (Az. IV C 1 – S-2299 / 16 / 10002). Quelle: Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG
WeiterlesenKapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen
Das BMF hat zur Abwicklung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen (Az. IV C 1 S-2252 / 15 / 10030 :003). Quelle: Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen
WeiterlesenKeine Hinweise auf Dividendentricks
Die Bundesregierung hat keine Hinweise, dass es nach den letzten Gesetzesänderungen zu Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag noch Fälle von Dividendenstripping zu Lasten des deutschen Fiskus gibt. Quelle: Keine Hinweise auf Dividendentricks
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