Laut FG Schleswig-Holstein fällt der sog. „Verkauf von Ackerstatusrechten“ – also das gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung erfolgende Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung – nicht unter die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG (Az. 4 K 16/14). Quelle: Sog. "Verkauf von Ackerstatusrechten" fällt nicht unter § 24 UStG
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Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung
Für die Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung ist laut FG Schleswig-Holstein in einem ersten Schritt das Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Insolvenzverbindlichkeiten zu ermitteln und bzgl. der unternehmerischen Verbindlichkeiten in einem zweiten Schritt zu ermitteln, ob die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder steuerfreien Ausschlussumsätzen stehen (Az. 4 K 14/14). Quelle: Aufteilung […]
WeiterlesenBehandlung eines "Zuschusses" an einen Schwimmbadbetreiber als steuerbares Entgelt
Laut FG Schleswig-Holstein kann der von einer Stadt geleistete „Zuschuss“ an eine ein Schwimmbad betreibende Gesellschaft selbst dann ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung („Betrieb eines Schwimmbades“) darstellen, wenn der der Leistung zugrunde liegende Vertrag keine durchsetzbaren Primäransprüche der Beteiligten auf den Betrieb einerseits und die Bezahlung andererseits vorsieht (Az. 4 K 50236/13). Quelle: Behandlung […]
WeiterlesenAbzweigung von Kindergeld an minderjährige Kinder
Laut FG Schleswig-Holstein steht einer Abzweigung von Kindergeld an das Kind nicht entgegen, wenn das Kind minderjährig ist. Habe sich dabei das Abzweigungsbegehren durch laufende Zahlungen an den Elternteil erledigt, komme eine Fortsetzungsfeststellungsklage des Kindes in Betracht (Az. 4 K 82/16). Quelle: Abzweigung von Kindergeld an minderjährige Kinder
WeiterlesenÄnderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids bei nachträglicher wirtschaftlicher Belastung
Laut FG Schleswig-Holstein kann ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid geändert werden, wenn die für die Berücksichtigung einer Nachlassverbindlichkeit erforderliche wirtschaftliche Belastung der Erben erst nach Bestandskraft und Eintritt der Festsetzungsverjährung des Bescheides erfolgt (Az. 3 K 112/13). Quelle: Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids bei nachträglicher wirtschaftlicher Belastung
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