BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. So entschied der BFH mit Grundsatzurteil entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Az. V R 26/16). Quelle: BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

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Bundesregierung bekämpft Steuerbetrug über Briefkastenfirmen

 Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Damit zieht die Bundesregierung die auf nationaler Ebene erforderlichen Konsequenzen aus den im Frühjahr bekannt gewordenen „Panama Papers“. Parallel dazu setzt sich die Bundesregierung auch auf internationaler Eben weiter intensiv für einen Informationsaustausch […]

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