Betriebe in Baden-Württemberg haben ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kasse auf manipulationssichere Systeme umzustellen. Unter gewissen Umständen wird die Steuerverwaltung fehlende Umrüstungen bis 31. März 2021 nicht beanstanden. Auch die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben solche Maßnahmen beschlossen. Quelle: Baden-Württemberg verlängert Frist zur Umrüstung auf manipulationssichere Kassensysteme
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Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen
Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die BStBK scharf. Quelle: Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen
WeiterlesenHessens Finanzminister möchte steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office ausweiten und vereinfachen
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg möchte es Bürgerinnen und Bürgern, die von zu Hause arbeiten, erleichtern, hierfür steuerliche Vorteile zu nutzen. Dazu will Boddenberg die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sog. Einfachvariante ergänzen. Quelle: Hessens Finanzminister möchte steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office ausweiten und vereinfachen
WeiterlesenPragmatische und unbürokratische Lösung bei Kassensystemen
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben am 10.07.2020 gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händler und Gastwirte in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Quelle: Pragmatische und unbürokratische Lösung bei Kassensystemen
WeiterlesenVerordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden vielen von den wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich betroffenen Unternehmen von Bund und Ländern Unterstützungsleistungen (u. a. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen) gewährt. Bei diesen Leistungen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Deren Besteuerung ist sicherzustellen. Außerdem ist das bislang papiergebundene Mitteilungsverfahren nach der Mitteilungsverordnung mittelfristig auf ein […]
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