Hessens Finanzminister Michael Boddenberg möchte es Bürgerinnen und Bürgern, die von zu Hause arbeiten, erleichtern, hierfür steuerliche Vorteile zu nutzen. Dazu will Boddenberg die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sog. Einfachvariante ergänzen. Quelle: Hessens Finanzminister möchte steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office ausweiten und vereinfachen
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Pragmatische und unbürokratische Lösung bei Kassensystemen
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben am 10.07.2020 gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händler und Gastwirte in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Quelle: Pragmatische und unbürokratische Lösung bei Kassensystemen
WeiterlesenVerordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden vielen von den wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich betroffenen Unternehmen von Bund und Ländern Unterstützungsleistungen (u. a. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen) gewährt. Bei diesen Leistungen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Deren Besteuerung ist sicherzustellen. Außerdem ist das bislang papiergebundene Mitteilungsverfahren nach der Mitteilungsverordnung mittelfristig auf ein […]
WeiterlesenEntlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 2.100 Euro für zwei Jahre erhöht – Ausgleich erziehungsbedingter Mehraufwendungen
Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Hiermit sollen lt. SenFin Berlin erziehungsbedingte Mehraufwendungen von Alleinerziehenden ausgeglichen werden, weil gerade diese in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen. Quelle: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird […]
WeiterlesenAnwendungsfragen des § 2b UStG
Das BMF teilt die Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 7. Juli 2020 geändert worden ist, in Bezug auf die Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand mit (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10005 :014). Quelle: Anwendungsfragen des § 2b UStG
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