Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer, dessen Aufkommen allein dem Bund zusteht. Der Solidaritätszuschlag wurde mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1995 an eingeführt und dient, flankiert von anderen Maßnahmen eines Gesamtkonzepts, der Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms im Rahmen der Wiedervereinigung. Der „Soli“ hat den Zweck, einen aufgabenbezogenen Mehrbedarf des Bundes zu finanzieren […]
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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (Streitbeilegungsrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union
WeiterlesenKeine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase
Das FG Münster entschied, dass der Erwerb eines Familienheims nicht steuerbefreit ist, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht (Az. 3 K 3184/17). Quelle: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase
WeiterlesenFinanzämter wahren Weihnachtsfrieden
Das FinMin Nordrhein-Westfalen informiert, dass die Finanzämter in NRW in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember keine belastenden Maßnahmen einleiten. Die Vereinbarung von Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung haben auch andere Bundesländer getroffen, z. B. Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Bayern. Quelle: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
WeiterlesenRückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig
Das FG Köln entschied, dass die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen (Az. 14 K 719/19). Quelle: Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig
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